Wappen von Germaringen
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
16:00 - 18:00 Uhr

Telefon 08341-97750

Schriftgröße wählen:

Wetter

Ortsteile

Ortsplan, Lage, Anfahrt

Link zum Ortsplan der Gemeinde Germaringen

Bürgerservice

Bild: Gemeindeamt Germaringen

Auswahl an Dienstleistungen im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung

Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Dienstleistungen im Bürgerbüro. Sie können sich schon einmal über Ihre persönliche Angelegenheit durch Anklicken der Hauptpunkte informieren.

Kontakt zum Bürgerbüro:

Gemeindeverwaltung Germaringen
Westendorfer Straße 4a
87656 Germaringen
Telefon 08341/9775-0
Fax 08341/69658

Ansprechpartner:
Frau Nieberle (Tel: 08341/9775-11)
Herr Pokorny (Tel: 08341/9775-16)

Dienstleistungsübersicht (für mehr Infos auf Leistung klicken):

Abmeldung

Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn

  • Sie ins Ausland verziehen
  • wenn Sie neben Ihrer Wohnung in Germaringen noch für weitere Wohnungen gemeldet sind und die Wohnung aufgeben (Nebenwohnung)

Meldefrist: 1 Woche

An- und Ummeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (Bayerisches Meldegesetz)
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.

Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt ?

  • Personalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde / Familienbuch

Meldefrist: 1 Woche

Bankverbindung

Die Bankverbindung der Gemeinde Germaringen

Sparkasse Kaufbeuren
Konto-Nr. 390237
BLZ: 73450000
IBAN: DE02 7345 0000 0000 3902 37
SWIFT-BIC: BYLADEM1KFB

Raiffeisenbank Obergermaringen eG
Konto-Nr. 795
BLZ: 73369915

Raiffeisenbank Kirchweihtal eG
Konto-Nr. 9410392
BLZ: 73369918

Beglaubigungen

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden

Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:

  • Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
  • Verträge (zuständig sind die Notare)
  • Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
  • Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr.11, Tel. 08342/911-0)

Ausnahme:

Beglaubigungen vom deutschen Personalausweis oder Reisepass sind dagegen möglich.

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.

Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:

  • auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten)
    Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
  • Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden
  •  Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text)

Welche Gebühr wird erhoben ?

Grundsätzlich 5,00 Euro pro Beglaubigung

Bescheinigungen

  • Aufenthaltsbescheinigung (für Eheschließungen, Konsulatsangelegenheiten)
  • Meldebescheinigung (allgemeine Wohnsitzbestätigung)
  • Lebensbescheinigung (für Rentenangelegenheiten)
  • Steuerliche Lebensbescheinigung (Eintrag von Kinderfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte)
  • Haushaltsbescheinigung (für Kindergeld, Familienkasse)


Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt ?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei einer steuerlichen Lebensbescheinigung die Geburtsurkunde des Kindes


Welche Gebühren fallen an ?

  • Grundsätzlich 5,00 Euro

Energieberatung

Sie möchten mehr über erneuerbare Energie, effizientere Energienutzung, Wärmedämmung, Förderprogramme, Solarenergie usw. wissen?

Dann informieren Sie sich doch ganz einfach bei unserem eza!-Energieberater vor Ort.

Wann finden die Beratungen statt?

jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 18:30 - 20:30 Uhr

Beratungsort

Gemeindeamt Germaringen, Westendorfer Str. 4a, Erdgeschoss 

Anmeldung

in der Gemeindeverwaltung unter der Telefon-Nr. 08341/9775-13

Kosten

Für Germaringer Bürger ist diese Beratung kostenlos 

Weitere Infos:

Führungszeugnis / Gewerbezentralregister

Antragstellung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Personalausweis oder Reisepass
  •  den Verwendungszweck
  •  zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) ist die genaue Anschrift und das Aktenzeichen erforderlich

Der Antrag kann nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

Bevollmächtigte Personen müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • Vollmacht
  • eigenen Ausweis
  • Ausweis des Antragstellers

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Die Lieferzeit durch das Bundeszentralregister in Bonn beträgt ca. 2 Wochen

Welche Gebühren fallen an?

  • 13,00 Euro

Fundsachen

Sie haben etwas gefunden oder verloren und möchten gerne wissen, ob die Fundgegenstände abgegeben worden sind? Erkundigen Sie sich bei uns in der Gemeindeverwaltung.

Fundgegenstände online finden Sie hier

Gaststättenerlaubnis

Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Dorffest, Sommerfest usw.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Nach der Neufassung des Gaststättengesetzes, die zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.

Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.

Antragstellung

  • schriftlich oder persönlich nicht aber fernmündlich
  • der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.


Welche Gebühren fallen an ?

Grundsätzlich 25,00 Euro pro Tag

Gewerbe An- Ab- Ummeldung

Gewerbeanzeige

Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet

  • den Beginn der Tätigkeit
  • die Verlegung des Betriebes
  • die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit
  • die Aufgabe des Betriebes

anzuzeigen.

Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.

Wann ist anzuzeigen?

Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen den Registerauszug
  • bei einer GmbH in Gründung den notariellen Gründungsvertrag

Welche Gebühren fallen an?

20,00 Euro

Kinderreisepass

Antragstellung

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Personalausweis/Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Formlose Vollmacht, wenn ein Elternteil verhindert ist
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sorgerechtsbeschluß, wenn die Eltern nicht mehr verheiratet sind
  • Negativbescheinigung vom Jugendamt bei ledigen Personen
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • soweit möglich, muss das Kind persönlich unterschreiben (Pflicht ab 10 Jahren)

Welche Gebühren fallen an ?

  • Neuausstellung:   13,00 Euro
  • Änderungen:          6,00 Euro

Info:
Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Länder und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Neue Regelung seit 01.11.2007

Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr wird künftig ein Reisepass (E-Pass) ausgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.epass.de der Bundesdruckerei.

Lohnsteuerkarte

Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit

In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.

Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.

Info:
www.elster.de
Finanzamt Kaufbeuren

Mitteilungen für das Gemeindeblatt

Alle 14 Tage erscheint das Germaringer Gemeindeblatt. Vereine und Verbände haben hier die Möglichkeit Nachrichten, Veranstaltungen und aktuelles kostenlos zu veröffentlichen.

Senden Sie uns Ihre Beiträge am besten per Email an kaufmann@germaringen.de oder info@germaringen.de oder bringen es in der Gemeindeverwaltung vorbei. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Terminplan Gemeindeblatt 2012

Parkausweis für Schwerbehinderte

Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blinde) besitzen, können in der Gemeindeverwaltung, Frau Metschar (Tel: 08341/9775-12) einen Parkausweis beantragen.

Infos:

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Personalausweis

Antragstellung

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • der alte Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde (bei ledigen Personen), Heiratsurkunde oder Stammbuch

Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich !

Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die momentane Lieferzeit ca. 3 Wochen.

Der vorläufige Personalausweis (3 Monate Gültigkeit) wird vom Einwohnermeldeamt direkt ausgestellt und ist in der Regel noch am gleichen Tag erhältlich, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Welche Gebühren fallen an ?

  • 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
  • 28,80 Euro (10 Jahre gültig)

Info:

Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amt
Neues zum Personalausweis

Reisepass / E-Pass

Antragstellung

Welche Unterlagen werden benötigt ?

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Geburtsurkunde (bei ledigen Personen), Heiratsurkunde oder Stammbuch
  • Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen persönlich unterschreiben

Bei der Beantragung eines Reisepasses durch minderjährige Personen ist eine Zustimmungserklärung der Eltern erforderlich.

Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich !

Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die momentane Lieferzeit beim Reisepass ca. 3 Wochen, beim Expresspass ca. 3 Werktage.
 
Der vorläufige Reisepass wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt und ist in der Regel noch am gleichen Tag erhältlich, spätestens jedoch am nächsten Werktag.

Welche Gebühren fallen an ?

Reisepass (bis 24 Jahre)

37,50 Euro

+ 32,00 Euro für Expresspass

 6 Jahre Gültigkeit

Reisepass (ab  24 Jahre)

59,00 Euro

+ 32,00 Euro für Expresspass

10 Jahre Gültigkeit

Vorläufiger Reisepass

26,00 Euro

----

1 Jahr Gültigkeit

 

Einführung von Fingerabdrücken im ePass

Seit 01.11.2007 werden für die elektronischen Pässe auch Fingerabdrücke erfasst.
 
Für den Passinhaber ändert sich aber nur wenig, denn die im Umlauf befindlichen ePässe, ob mit oder ohne Chip, bleiben in ihrer vorgesehenen Laufzeit weiterhin gültig. Die Gebühren werden durch die Einführung der Fingerabdrücke nicht angehoben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei www.epass.de

Fotomustertafel der Bundesdruckerei

Länder- und Reiseinformationen Auswärtiges Amt

Thermenkarten für Kristalltherme Schwangau

Unser Angebot gilt weiter:

Sie erhalten bei uns ermäßigte Eintrittskarten für die Kristall-Therme in Schwangau. Wir haben für Sie:

  • Tageskarten mit Saunabesuch für 19,50 €,
  • 4 Stunden-Karten mit Sauna für 15,90 € sowie
  • 4 Stunden-Karten ohne Sauna für 11,90 €.

    Die Ersparnis beträgt fast 20% im Vergleich zum Normalpreis.

Weitere Infos über die Kristall-Therme finden Sie im Internet unter www.kristallbaeder.de

Veranstaltungen (Anzeige einer öffentlichen Vergnügung)

Anzeigepflicht:
Nach § 19 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) hat, wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, dies der Gemeinde unter Angabe von Art, Ort und Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zugelassenen Teilnehmer schriftlich anzuzeigen.

Eine Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Beispiele für Vergnügungen in diesem Sinne sind musikalische Darbietungen, Volksfeste, Tanzveranstaltungen, Faschingsbälle usw.

Erlaubnispflicht:
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf einer Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige

  • nicht fristgerecht erstattet wird (spätestens 1 Woche vorher)
  • es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt, oder
  • zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen

Rechtsfolgen der Unterlassung:
Wird die Anzeige unterlassen oder die Erlaubnis nicht eingeholt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zu ahnden sind vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten.

Kosten:
Die schriftliche Anzeige ist kostenlos. Wird die Anzeige nicht fristgemäß (eine Woche vor Veranstaltung) oder überhaupt nicht erstattet, so bedarf die Veranstaltung einer Erlaubnis der Gemeinde (Kosten i. d. R. 25,00 Euro)

Werden Anordnungen für den Einzelfall getroffen und bedarf es einer förmlichen Entscheidung der Gemeindebhörde, so entstehen Kosten gem. dem gemeindlichen Kostenverzeichnis.

Gesundheitsschutz:
Seit 1.1.2008 gilt in Bayern ein umfangreiches Rauchverbot in vielen Gebäuden. Hierzu zählen

  • Schulen und schulische Einrichtungen, sowie Kindergärten (auf dem gesamten Gelände)
  • Vereinsräumlichkeiten
  • Sportstätten
  • Gaststätten (soweit sie öffentlich zugänglich sind)

Bei Verstößen gegen das Rauchverbot können Bußgelder verhängt werden; der Veranstalter hat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen