Auswahl an Dienstleistungen im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung
Hier finden Sie eine Auswahl wichtiger Dienstleistungen im Bürgerbüro. Sie können sich schon einmal über Ihre persönliche Angelegenheit durch Anklicken der Hauptpunkte informieren.
Kontakt zum Bürgerbüro:
Gemeindeverwaltung Germaringen
Westendorfer Straße 4a
87656 Germaringen
Telefon 08341/9775-0
Fax 08341/69658
Ansprechpartner:
Frau Nieberle (Tel: 08341/9775-11)
Herr Pokorny (Tel: 08341/9775-16)
Dienstleistungsübersicht (für mehr Infos auf Leistung klicken):
- Abmeldung
- An- und Ummeldung in Germaringen
- Bankverbindung
- Beglaubigungen
- Bescheinigungen
- Energieberatung
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregister
- Fundsachen
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerbe An- Ab- Ummeldung
- Kinderreisepass
- Lohnsteuerkarte
- Mitteilungen für das Gemeindeblatt
- Parkausweis für Schwerbehinderte
- Personalausweis
- Reisepass
- Thermenkarten für Kristalltherme Schwangau
- Veranstaltungen (Anzeige einer öffentlichen Vergnügung)
Abmeldung
Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn
- Sie ins Ausland verziehen
- wenn Sie neben Ihrer Wohnung in Germaringen noch für weitere Wohnungen gemeldet sind und die Wohnung aufgeben (Nebenwohnung)
Meldefrist: 1 Woche
An- und Ummeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (Bayerisches Meldegesetz)
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.
Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt ?
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde / Familienbuch
Meldefrist: 1 Woche
Bankverbindung
Die Bankverbindung der Gemeinde Germaringen
Sparkasse Kaufbeuren
Konto-Nr. 390237
BLZ: 73450000
IBAN: DE02 7345 0000 0000 3902 37
SWIFT-BIC: BYLADEM1KFB
Raiffeisenbank Obergermaringen eG
Konto-Nr. 795
BLZ: 73369915
Raiffeisenbank Kirchweihtal eG
Konto-Nr. 9410392
BLZ: 73369918
Beglaubigungen
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden
Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:
- Geburts-, Heirats- und Sterbekunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat)
- Verträge (zuständig sind die Notare)
- Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
- Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr.11, Tel. 08342/911-0)
Ausnahme:
Beglaubigungen vom deutschen Personalausweis oder Reisepass sind dagegen möglich.
Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.
Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:
- auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten)
Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
- Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden
- Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text)
Welche Gebühr wird erhoben ?
Grundsätzlich 5,00 Euro pro Beglaubigung
Bescheinigungen
- Aufenthaltsbescheinigung (für Eheschließungen, Konsulatsangelegenheiten)
- Meldebescheinigung (allgemeine Wohnsitzbestätigung)
- Lebensbescheinigung (für Rentenangelegenheiten)
- Steuerliche Lebensbescheinigung (Eintrag von Kinderfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte)
- Haushaltsbescheinigung (für Kindergeld, Familienkasse)
Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt ?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei einer steuerlichen Lebensbescheinigung die Geburtsurkunde des Kindes
Welche Gebühren fallen an ?
- Grundsätzlich 5,00 Euro
Energieberatung
Sie möchten mehr über erneuerbare Energie, effizientere Energienutzung, Wärmedämmung, Förderprogramme, Solarenergie usw. wissen?
Dann informieren Sie sich doch ganz einfach bei unserem eza!-Energieberater vor Ort.
Wann finden die Beratungen statt?
jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 18:30 - 20:30 Uhr
Beratungsort
Gemeindeamt Germaringen, Westendorfer Str. 4a, Erdgeschoss
Anmeldung
in der Gemeindeverwaltung unter der Telefon-Nr. 08341/9775-13
Kosten
Für Germaringer Bürger ist diese Beratung kostenlos
Weitere Infos:
Führungszeugnis / Gewerbezentralregister
Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- den Verwendungszweck
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) ist die genaue Anschrift und das Aktenzeichen erforderlich
Der Antrag kann nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Bevollmächtigte Personen müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- Vollmacht
- eigenen Ausweis
- Ausweis des Antragstellers
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Die Lieferzeit durch das Bundeszentralregister in Bonn beträgt ca. 2 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
- 13,00 Euro
Fundsachen
Sie haben etwas gefunden oder verloren und möchten gerne wissen, ob die Fundgegenstände abgegeben worden sind? Erkundigen Sie sich bei uns in der Gemeindeverwaltung.
Fundgegenstände online finden Sie hier
Gaststättenerlaubnis
Aus besonderem Anlaß kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes (Dorffest, Sommerfest usw.) unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Nach der Neufassung des Gaststättengesetzes, die zum 01.07.2005 in Kraft getreten ist, ist eine Gaststättenerlaubnis nur noch dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden.
Der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken ist von der Genehmigungspflicht befreit.
Antragstellung
- schriftlich oder persönlich nicht aber fernmündlich
- der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
Welche Gebühren fallen an ?
Grundsätzlich 25,00 Euro pro Tag
Gewerbe An- Ab- Ummeldung
Gewerbeanzeige
Selbständige Gewerbetreibende sind verpflichtet
- den Beginn der Tätigkeit
- die Verlegung des Betriebes
- die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit
- die Aufgabe des Betriebes
anzuzeigen.
Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Angelegenheiten, die die Hauptniederlassung betreffen, als auch bei solchen, die sich auf eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle beziehen.
Wann ist anzuzeigen?
Die Gewerbeanzeige hat gleichzeitig mit Beginn, Änderung oder Aufgabe der Tätigkeit zu erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen den Registerauszug
- bei einer GmbH in Gründung den notariellen Gründungsvertrag
Welche Gebühren fallen an?
20,00 Euro
Kinderreisepass
Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Personalausweis/Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Formlose Vollmacht, wenn ein Elternteil verhindert ist
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sorgerechtsbeschluß, wenn die Eltern nicht mehr verheiratet sind
- Negativbescheinigung vom Jugendamt bei ledigen Personen
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- soweit möglich, muss das Kind persönlich unterschreiben (Pflicht ab 10 Jahren)
Welche Gebühren fallen an ?
- Neuausstellung: 13,00 Euro
- Änderungen: 6,00 Euro
Info:
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Länder und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
Neue Regelung seit 01.11.2007
Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr wird künftig ein Reisepass (E-Pass) ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.epass.de der Bundesdruckerei.
Lohnsteuerkarte
Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit
In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen.
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
Mitteilungen für das Gemeindeblatt
Alle 14 Tage erscheint das Germaringer Gemeindeblatt. Vereine und Verbände haben hier die Möglichkeit Nachrichten, Veranstaltungen und aktuelles kostenlos zu veröffentlichen.
Senden Sie uns Ihre Beiträge am besten per Email an kaufmann@germaringen.de oder info@germaringen.de oder bringen es in der Gemeindeverwaltung vorbei.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Parkausweis für Schwerbehinderte
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blinde) besitzen, können in der Gemeindeverwaltung, Frau Metschar (Tel: 08341/9775-12) einen Parkausweis beantragen.
Infos:
Personalausweis
Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- der alte Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen), Heiratsurkunde oder Stammbuch
Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich !
Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die momentane Lieferzeit ca. 3 Wochen.
Der vorläufige Personalausweis (3 Monate Gültigkeit) wird vom Einwohnermeldeamt direkt ausgestellt und ist in der Regel noch am gleichen Tag erhältlich, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Welche Gebühren fallen an ?
- 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
- 28,80 Euro (10 Jahre gültig)
Info:
Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amt
Neues zum Personalausweis
Reisepass / E-Pass
Antragstellung
Welche Unterlagen werden benötigt ?
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen), Heiratsurkunde oder Stammbuch
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen persönlich unterschreiben
Bei der Beantragung eines Reisepasses durch minderjährige Personen ist eine Zustimmungserklärung der Eltern erforderlich.
Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich !
Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die momentane Lieferzeit beim Reisepass ca. 3 Wochen, beim Expresspass ca. 3 Werktage.
Der vorläufige Reisepass wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt und ist in der Regel noch am gleichen Tag erhältlich, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Welche Gebühren fallen an ?
Reisepass (bis 24 Jahre) | 37,50 Euro | + 32,00 Euro für Expresspass | 6 Jahre Gültigkeit |
Reisepass (ab 24 Jahre) | 59,00 Euro | + 32,00 Euro für Expresspass | 10 Jahre Gültigkeit |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | ---- | 1 Jahr Gültigkeit |
Einführung von Fingerabdrücken im ePass
Seit 01.11.2007 werden für die elektronischen Pässe auch Fingerabdrücke erfasst.
Für den Passinhaber ändert sich aber nur wenig, denn die im Umlauf befindlichen ePässe, ob mit oder ohne Chip, bleiben in ihrer vorgesehenen Laufzeit weiterhin gültig. Die Gebühren werden durch die Einführung der Fingerabdrücke nicht angehoben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei www.epass.de
Thermenkarten für Kristalltherme Schwangau
Unser Angebot gilt weiter:
Sie erhalten bei uns ermäßigte Eintrittskarten für die Kristall-Therme in Schwangau. Wir haben für Sie:
- Tageskarten mit Saunabesuch für 19,50 €,
- 4 Stunden-Karten mit Sauna für 15,90 € sowie
- 4 Stunden-Karten ohne Sauna für 11,90 €.
Die Ersparnis beträgt fast 20% im Vergleich zum Normalpreis.
Weitere Infos über die Kristall-Therme finden Sie im Internet unter www.kristallbaeder.de
Veranstaltungen (Anzeige einer öffentlichen Vergnügung)
Anzeigepflicht:
Nach § 19 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) hat, wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, dies der Gemeinde unter Angabe von Art, Ort und Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zugelassenen Teilnehmer schriftlich anzuzeigen.
Eine Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen. Beispiele für Vergnügungen in diesem Sinne sind musikalische Darbietungen, Volksfeste, Tanzveranstaltungen, Faschingsbälle usw.
Erlaubnispflicht:
Die Veranstaltung öffentlicher Vergnügungen bedarf einer Erlaubnis, wenn die erforderliche Anzeige
- nicht fristgerecht erstattet wird (spätestens 1 Woche vorher)
- es sich um eine motorsportliche Veranstaltung handelt, oder
- zu einer Veranstaltung, die außerhalb dafür bestimmter Anlagen stattfinden soll, mehr als 1000 Besucher zugleich zugelassen werden sollen
Rechtsfolgen der Unterlassung:
Wird die Anzeige unterlassen oder die Erlaubnis nicht eingeholt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zu ahnden sind vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten.
Kosten:
Die schriftliche Anzeige ist kostenlos. Wird die Anzeige nicht fristgemäß (eine Woche vor Veranstaltung) oder überhaupt nicht erstattet, so bedarf die Veranstaltung einer Erlaubnis der Gemeinde (Kosten i. d. R. 25,00 Euro)
Werden Anordnungen für den Einzelfall getroffen und bedarf es einer förmlichen Entscheidung der Gemeindebhörde, so entstehen Kosten gem. dem gemeindlichen Kostenverzeichnis.
Gesundheitsschutz:
Seit 1.1.2008 gilt in Bayern ein umfangreiches Rauchverbot in vielen Gebäuden. Hierzu zählen
- Schulen und schulische Einrichtungen, sowie Kindergärten (auf dem gesamten Gelände)
- Vereinsräumlichkeiten
- Sportstätten
- Gaststätten (soweit sie öffentlich zugänglich sind)
Bei Verstößen gegen das Rauchverbot können Bußgelder verhängt werden; der Veranstalter hat die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen


