Nachrichten aus Germaringen

Bekanntmachung

Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu                       

Bekanntmachung

1.    Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 12 „Ziegelstadel – 1“  in Obergermaringen

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
unter Anwendung des vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahrens nach den
§§ 13 b und § 13 a BauGB

 

       Aufstellungsbeschluss

I.       Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 für das Gebiet "Ziegelstadel - 1“ im Ortsteil Obergermaringen die Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahrens nach den §§ 13 b und 13 a BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke mit den Fl.- Nrn.  215, 215/1 und 215/2 sowie eine Teilflächen aus Fl.-Nrn. 213 und 225 der Gemarkung Obergermaringen.
Die Gemeinde Germaringen behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches zur möglichen Einbeziehung weiterer funktional zugehöriger Flächen / Grundstücke vor.

Der als Anlage beigefügte Lageplan zum Geltungsbereich mit roter Umrandung und Stand vom 04.10.2022 ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel dieser Änderung des Bebauungsplanes ist die Anpassung der bisherigen Erschließung der Bauflächen sowie der Festsetzungen an die aktuellen Bedürfnisse zum Zwecke der Aktivierung (Bebauung) bestehender Innenentwicklungspotentialflächen.

Grundlage des Beschlusses bzw. Planungsanlass und Erläuterungen zum Vorhaben:

Im Bereich der auf den Fl.-Nrn. 215, 215/1 und 215/2 sowie Teilflächen aus Fl.-Nrn. 213 und 225 der Gemarkung Obergermaringen bereits seit 1997 ausgewiesenen und teils noch nicht realisierten Mischbauflächen südlich der Kreisstraße OAL 6 soll zur Entwicklung von Wohnbauflächen die damals angedachte Erschließung aus Richtung Westen über dortigen Feldweg angepasst  sowie die Gebietskategorie den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Ob dabei dann die Gebietskategorie eines Allgemeinen oder eines Reinen Wohngebietes nach den §§ 4 bzw. 3 BauNVO zum Tragen kommt, wird die weitere Planung ergeben.
Darüber hinaus angedacht ist die Führung eines kombinierten Geh- und Radweges südseitig entlang der Kreisstraße sowie die Neuanlage eines Fahrbahnteilers mit leichtem Verschwenk der Fahrbahn und Querungshilfe zum Ziegelring.
Mit dieser Anpassung des Bebauungsplanes und der Änderung der Erschließung an die aktuellen Bedürfnisse sollen die bestehenden Innenentwicklungsflächen aktiviert und damit eine „Innen statt Außen“ – Entwicklung gefördert werden. Diese unterstützt die übergeordneten Ziele zum „Flächen sparen“ der Landesregierung.

Das Verfahren für den Bebauungsplan nach § 13b BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 4 gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich nach Baugesetzbuch und Naturschutzrecht muss deshalb nicht erfolgen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG ist nicht begründet. Damit kann von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen werden. Ebenfalls bestehen keine Anhaltspunkte, dass Natura-2000-Gebiete oder sonstige Flächen und Objekte mit besonderem Schutzstatus betroffen sind.

Das Verfahren erfolgt deshalb nach dem Willen des Gemeinderates ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Den Planunterlagen wird in diesem Falle kein Umweltbericht nach § 2a BauGB beigegeben.

Das Planungsbüro DAURER + HASSE, Wiedergeltingen wurde von der Gemeinde mit der Erstellung dieser Bauleitplanung sowie in Zusammenarbeit mit der Verwaltung auch der Abwicklung des zugehörigen Verfahrens nach BauGB beauftragt

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Nach Erstellung des Planentwurfs wird die Öffentlichkeit nach § 3 BauGB beteiligt.
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Bebauungsplanänderung kann bei der Gemeinde Germaringen (Westendorfer Straße 4a, 87565 Germaringen, Öffnungszeiten Mo - Fr 8:00 – 12:00 Uhr sowie Di + Do 16:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden.


Initiates file downloadAnlage Lageplan zum Geltungsbereich

Gemeinde Germaringen, 07.10.2022

Dienstsiegel

gez.
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister