Personalausweis
Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die Lieferzeit ca. 3 bis 4 Wochen.
Der vorläufige Personalausweis wird vom Einwohnermeldeamt direkt ausgestellt und ist in der Regel noch am gleichen Tag erhältlich, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Lichtbild in digitaler Form
Entweder
Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud)
oder
Aufnahme eines digitalen Lichtbildes vor Ort in der Gemeinde durch das Bürgerbüro
- bei erstmaliger Beantragung eines Personaldokumentes: Geburtsurkunde
- bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung z.B. Heiratsurkunde
Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich!
Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ist eine Zustimmungserklärung aller gesetzlicher Vertreter erforderlich.
Nicht alle Staaten dieser Welt akzeptieren vorläufige Dokumente oder auch Personalausweise als Reisedokumente. Sie sind selbst verantwortlich, entsprechende Informationen bei dem Staat, in den Sie einreisen wollen, einzuholen:
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
Welche Gebühren fallen an?
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Personalausweis (bis 24 Jahre)
|
22,80 Euro
|
6 Jahre Gültigkeit |
| Personalausweis (ab 24 Jahre) |
37,00 Euro |
10 Jahre Gültigkeit |
| Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro |
3 Monate Gültigkeit |
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Fotoaufnahme vor Ort
Die Fotos können nur für Personaldokumente verwendet werden und werden digital ins Pass-/Personalausweisregister übertragen. Die Fotos werden nicht gedruckt und können nicht für andere Stellen (z. B. Führerschein) verwendet werden.
|
6,00 Euro |
je Bild |
Weitere Informationen:
Neues zum Personalausweis
Reisepass
Da die Dokumente in der Bundesdruckerei Berlin hergestellt werden, beträgt die Lieferzeit ca. 4 bis 6 Wochen, beim Expresspass ca. 3 - 4 Werktage.
Der vorläufige Reisepass wird vom Einwohnermeldeamt nur im Ausnahmefall ausgestellt und ist in der Regel noch am gleichen Tag erhältlich, spätestens jedoch am nächsten Werktag.
Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Lichtbild in digitaler Form
Entweder
Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 zertifizierten Fotodienstleister (Foto-Cloud
oder
Aufnahme eines digitalen Lichtbildes vor Ort in der Gemeinde durch das Bürgerbüro
- bei erstmaliger Beantragung eines Personaldokumentes: Geburtsurkunde
- bei Namensänderung: Nachweis über die Änderung z.B. Heiratsurkunde
Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich!
Bei der Beantragung eines Personalausweises für Kinder unter 18 Jahren ist eine Zustimmungserklärung aller gesetzlicher Vertreter erforderlich.
Nicht alle Staaten dieser Welt akzeptieren vorläufige Dokumente als Reisedokumente. Sie sind selbst verantwortlich, entsprechende Informationen, bei dem Staat, in den Sie einreisen wollen, einzuholen:
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
Welche Gebühren fallen an?
| Reisepass (bis 24 Jahre) |
37,50 Euro |
+ 32,00 Euro für Expresspass |
6 Jahre Gültigkeit |
| Reisepass (ab 24 Jahre) |
70,00 Euro |
+ 32,00 Euro für Expresspass |
10 Jahre Gültigkeit |
| Vorläufiger Reisepass |
26,00 Euro |
--- |
1 Jahr Gültigkeit |
Fotoaufnahme vor Ort Die Fotos können nur für Personaldokumente verwendet werden und werden digital ins Pass-/Personalausweisregister übertragen. Die Fotos werden nicht gedruckt und können nicht für andere Stellen (z. B. Führerschein) verwendet werden. |
6,00 Euro |
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je Bild |
Wohnsitz anmelden oder ummelden
Bei einem Umzug ist dieser innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die neue Anschrift der Meldebehörde mitzuteilen.
Meldepflichtig ist derjenige, der eine Wohnung bezieht. Die Anmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, in deren Wonung die Person unter 16 Jahren einzieht.
Erforderliche Unterlagen:
Wohnsitz abmelden
Ein Wohnsitz ist nur in folgenden Fällen abzumelden:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Abmeldung "Ohne festen Wohnsitz"
Die Abmeldung hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Auszug zu erfolgen.
Eine Abmeldung ist bis zu einer Woche im Voraus möglich.
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland müssen Sie sich nicht bei der alten Gemeinde abmelden. Die Abmeldung erfolgt dann bei der Anmeldung in der neuen Meldebehörde.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, welche im Bundeszentralregister in Bonn eingetragen sind. Es gibt somit Auskunft darüber, ob Sie vorbestraft sind oder nicht und wird meistens von Arbeitgebern, Vereinen oder Behörden angefordert.
Hierbei gibt es verschiedene Arten von Führungszeugnissen, welche sich in Ihrem Umfang unterscheiden:
- - für private Zwecke (NB)
- - für private Zwecke – erweitert (NE) – zusätzlicher Nachweis erforderlich
- - für eine Behörde – erweitert (OE) – zusätzlicher Nachweis erforderlich
- - für Gewerbeerlaubnisverfahren (OG)
- - für eine Behörde mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht (PB)
- - für eine Behörde – erweitert (PE) – mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht – zusätzlicher Nachweis erforderlich
Beim Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird die Bezeichnung der Behörde benötigt, an welche das Führungszeugnis geschickt werden soll und der Verwendungszweck.
Bei allen erweiterten Führungszeugnissen ist eine schriftliche Bestätigung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab, welches Führungszeugnis Sie benötigen!
Weitere Informationen zum Führungszeugnis finden Sie unter
BFj Führungszeugnis
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
· Personalausweis oder Reisepass
· zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
· für ein erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Bestätigung der anfordernden Stelle mit einer Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach § 30a BZRG vorliegen
Der Antrag kann persönlich in der Gemeinde gestellt werden oder direkt online beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Für den Antrag beim BfJ ist die Onlinefunktion des Personalausweises notwendig.
BfJ - Service-Center-Führungszeugnis
Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich!
Welche Gebühren fallen an?
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Führungszeugnis
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13,00 Euro
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Eine Kartenzahlung ist erst ab 20,00 Euro möglich!
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister enthält Daten über Gewerbetreibende, die durch Rechtsverstöße aufgefallen sind. Die Gewerbezentralregisterauskunft kann für eine Privatperson oder eine juristische Person (z.B. GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer, beantragt werden.
Dabei gibt es verschiedene Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
- - für private Zwecke (Belegart 1)
- - für eine Behörde (Belegart 9)
Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Sie benötigen!
Weitere Informationen zum Gewerbezentralregister finden Sie unter
BfJ - Gewerbezentralregister
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
· Personalausweis oder Reisepass
· zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
Der Antrag kann persönlich in der Gemeinde gestellt werden oder direkt online beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Für den Antrag beim BfJ ist die Onlinefunktion des Personalausweises notwendig.
BfJ - Service-Center-Führungszeugnis
Eine Vertretung bei der Antragstellung ist nicht möglich!
Welche Gebühren fallen an?
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
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13,00 Euro
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Eine Kartenzahlung ist erst ab 20,00 Euro möglich!
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Amtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten
Die Gemeinden können durch eine Beglaubigung die Übereinstimmung der Abschrift mit der (Original) Vorlage bestätigen.
Dokumente können nur amtlich beglaubigt werden, wenn diese von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden.
Kosten: 5,00 € pro Beglaubigung
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften
Eine Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn sie in der Gegenwart der zu beglaubigenden Dienstkraft vollzogen werden.
Als Nachweis der Identität der antragstellenden Person ist ein Ausweisdokument vorzulegen.
Kosten: 10,00 € pro beglaubigter Unterschrift