Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können in der Gemeindeverwaltung kostenlos einen Parkausweis beantragen.
Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es?
Es gibt drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
- einen internationalen blauen Parkausweis
- einen orangefarbenen Parkausweis (für BRD)
- einen dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk "nur BY"
Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?
1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
2. Blinde (Merkzeichen Bl)
3. Contergan-Geschädigte (d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme)
Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?
1. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60.
2. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen)mit Einzel-GdB 70.
Welche Bewandtnis hat es mit dem dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk "nur BY"?
Dieser Parkausweis wird nicht mehr ausgegeben. Er beruhte auf einer bayerischen Sonderregelung. Personen mit diesem Parkausweis können jetzt beim ZBFS die Zuerkennung des Merkzeichens aG beantragen. Sie erhalten dann einen internationalen blauen Parkausweis.
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Genaue Infos erhalten Sie auf der Homepage des Zentrum Bayern Familie und Soziales:
https://www.zbfs.bayern.de/)
Hier finden Sie die Anträge für die Parkausweise: