Bekanntmachung
Bekanntmachung
Satzung der Gemeinde Germaringen vom 03.06.2025
über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Mit Beschluss vom 03.06.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Germaringen für den Bereich der Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1637/3, 1637/4, 1637/6, 1637,10, 1637/12, 1637,14, 1637/15, 1637/18, 1637/19, 1637/20, 1637/21, 1637/22, 1637/23, 1637/24, 1637/25, 1637/26, 1637/27, 1637/28, 1637/29 und 1637/30 der Gemarkung Obergermaringen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung ist in dem nachstehenden Lageplan rot markiert dargestellt.
Die Satzung wird im Rathaus der Gemeinde Germaringen, Westendorfer Str. 4a, 87656 Germaringen, Vorzimmer Bürgermeister (1. Stock), während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft (§§ 10 Abs. 3 Satz 4 iVm. 16 Abs. 2 Satz 2 und 25 Abs. 1 Satz 4 BauGB).
Germaringen, den 04.06.2025
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister