Nachrichten aus Germaringen

Bekanntmachung

Bekanntmachung

über die

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB   sowie die

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

für den Vorentwurf zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Ziegelstadel-1" im Bereich der Fl.-Nrn. 215, 215/1 und 215/2 der Gemarkung Obergermaringen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 für das Gebiet "Ziegelstadel - 1“ im Ortsteil Obergermaringen die 1. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.10.2022 bekanntgemacht. Damals wurde ein Verfahren gemäß § 13b BauGB angestrebt. Da der § 13b BauGB zwischenzeitlich außer Kraft getreten ist, wird das Verfahren in ein Regelverfahren überführt.

Geltungsbereich

Der räumliche Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. (Teilfläche = TF) jeweils der Gemarkung Obergermaringen, Gemeinde Germaringen: 213 (TF, Dösinger Straße), 215, 215/1, 215/2, 225 (TF, Flurweg). Der Änderungsbereich ist in der Planzeichnung mit schwarzen Balken gekennzeichnet.

Der Änderungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

-          im Norden durch die Fl.-Nrn. 211, 211/11, 211/13 (Siedlungsbestand)

-         im Osten durch die Fl.-Nrn. 214, 212/20 (Straßenbegleitgrün, Erschließungsstraße und anschließend Siedlungsbestand),

-          im Süden durch die Fl.-Nr. 216 (landwirtschaftliche Fläche),

-          im Westen durch die Fl.-Nrn. 235 (landwirtschaftliche Fläche).

Die Gebietsabgrenzung wird aus dem beiliegenden Lageplan mit Stand vom 09.09.2025 ersichtlich.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Ziegelstadel-1" kann unter folgender Adresse

Opens external link in new windowhttps://www.germaringen.de/germaringen/gemeinde/home

und im Gemeindeamt der Gemeinde Germaringen, Westendorfer Straße 4a, 87656 Germaringen (1. Stock – Vorzimmer Bürgermeister) während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Internet

Mit Sitzung vom 09.09.2025 hat der Gemeinderat den Vorentwurfsstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Ziegelstadel-1" gebilligt.

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemeinsam mit der Begründung

unter folgender Adresse

Opens external link in new windowhttps://www.germaringen.de/germaringen/gemeinde/home

in der Zeit

von Dienstag, 30.09.2025 bis einschließlich Freitag, 31.10.2025

 im Internet veröffentlicht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls unter vorstehender Adresse veröffentlicht.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch und bei Bedarf in Textform an oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Per E-Mail an:                   Opens window for sending emailvorzimmer(at)germaringen.de

Schriftlich an:                    Gemeinde Germaringen, Westendorfer Straße 4a, 87656 Germaringen

Als weitere Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen in der Gemeinde Germaringen, Westendorfer Straße 4a, 87656 Germaringen (1. Stock – Vorzimmer Bürgermeister) während folgender Zeiten

 

Montag bis Freitag                            8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag                 16.00 – 18.00 Uhr

bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Gleichzeitig zum Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, sich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurfsstand der Planung mit Begründung zu äußern. Dieser Verfahrensschritt wird vom Planungsbüro DAURER + HASSE in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt.

Der Billigungs- und Verfahrensbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Ziegelstadel-1" im Bereich der Fl.-Nrn. 215, 215/1 und 215/2 der Gemarkung Obergermaringen wird hiermit bekannt gemacht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Anlagen: 
Initiates file downloadLageplan
Initiates file downloadSatzung
Initiates file downloadBegründung
Initiates file downloadPlanzeichnung
Initiates file downloadBaugrundgutachten
Initiates file downloadSchalltechnische Untersuchung
Initiates file downloadArtenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Initiates file downloadFormblatt Datenschutz

Germaringen, den 25.09.2025

                                                                                                                 Dienstsiegel

gez.
Helmut Bucher, 1. Bürgermeister