BEKANNTMACHUNG
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über die Auslegung der Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Germaringen
Der Gutachterausschuss beim Landkreis Ostallgäu hat gem. § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen zum Stand vom 01.01.2022 ermittelt. Der Begutachtung lagen die Kaufurkunden aus der Kaufpreissammlung des Jahres 2021 zugrunde. Dabei handelt es sich im Regelfall um Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Richtwerte und der besonderen Umstände der einzelnen Kaufpreise.
In den gültigen Bodenrichtwerten für Grundstückspreise (außer für forstwirtschaftliche Grundstücke) enthalten sind die Erschließungskosten.
Die Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom
16. August bis 16. September 2022
während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde Germaringen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Jedermann hat das Recht, außerhalb der Dauer der Auslegung von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ostallgäu Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 12 Abs. 2GutachterausschussV - BayGaV).
Germaringen, 05.08.2022
GEMEINDE GERMARINGEN
gez.
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister